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09.11.2022: Stellungnahme der BAGP im Ausschuss des Bundestages zum Thema Patientenberatung stärken

Die BAGP (BundesArbeitsGemeinschaft der Patientenstellen und –Initiativen) begrüßt die Initiative zur Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD). Der vorliegende Referentenentwurf ist aber nicht konsequent in der organisatorischen Neuaufstellung der UPD, die laut Koalitionsvertrag „in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen überführt“ werden soll.

Die BAGP befürwortet die UPD zu verstetigen. Auch die finanzielle Ausstattung der Beratungsarbeit von bisher 10 auf mindestens 15 Millionen EUR ist ein wichtiger politischer Impuls für die Neuaufstellung der UPD nach 2023.

Unabhängigkeit der UPD ist unbedingt erforderlich. Die BAGP fordert daher, dass die UPD zukünftig aus Steuermitteln finanziert wird. Die im Referentenentwurf vorgesehene Regelung beauftragt den GKV Spitzenverband Bund als Stifter und Finanzier der UPD. Dies gefährdet die Unabhängigkeit der UPD.

Die Ratsuchenden der UPD benötigen nicht nur Beratung und Unterstützung in gesundheitlichen Belangen, sondern vor allem auch sozialrechtliche Beratung.

Beratungsanlässe sind häufig Verhalten und Entscheidungen von Krankenversicherungen. Aufgrund der nun geplanten Konstruktion könnten die Ratsuchenden vermuten, dass eine Einflussnahme durch den GKV SV auf die inhaltliche Arbeit erfolgt. Damit wird das notwendige Vertrauen in das Angebot erschüttert und gefährdet eine erfolgreiche Arbeit.

Wenn eine Steuerfinanzierung derzeit nicht durchsetzbar ist, wäre die Gründung und Finanzierung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) denkbar und durchführbar. Der G-BA hat sehr gute Erfahrungen mit der Gründung von Stiftungen (IQWiG und IQTIG) und ist ebenfalls gewohnt, auch Einnahmen aus der Privaten Krankenversicherung zu vereinnahmen und vorgesehenen Zwecken zuzuführen (AMNOG).

Die im Koalitionsvertrag formulierte und geforderte „Staatsferne der UPD“ ist absolut begrüßenswert. Die BAGP fordert daher, dass die maßgeblichen Patientenorganisationen stärker in der UPD- Stiftung berücksichtigt werden. Die Patientenorganisationen, die die Beratung durchführen, müssen auch die Arbeit der UPD maßgeblich gestalten.

Der Referentenentwurf sieht vor, dass der Stiftungsrat mit wesentlichen Aufgaben betraut wird. In diesem Stiftungsrat haben die Vertreter*innen aus Bundestag, zwei Ministerien, der vom BMG benannte Bundespatientenbeauftragte und eingeschränkt die Vertreter der Kostenträger wie dem GKV Spitzenverband Bund und dem PKV Verband ein Stimmrecht und können die Patientenvertretung überstimmen. Dies ist für uns keine staatsferne und unabhängige Gremienbesetzung im entscheidenden Gremium der Stiftung.

Auch die Auswertung der Beratungsarbeit und daraus folgend die Berichterstattung über Mängel in der Gesundheitsversorgung erfordert Unabhängigkeit und Staatsferne sowie die enge Verbindung von Patientenberatung und Patientenvertretung. Das Stimmverhältnis im Stiftungsrat muss nachgebessert werden zugunsten der Patientenorganisationen.

Anfragen von Ratsuchenden müssen oft in Kenntnis und unter Mitwirkung der Institutionen und weiterer sozialer Unterstützungseinrichtungen vor Ort im Sinne einer Eskalationsprävention und der Entfaltung von lokalen Synergien gelöst werden. Die dafür notwendige Vernetzung umfasst neben guten Kontakten zu den regionalen Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen vor allem Einrichtungen zur Pflege-, Sozial,- Verbraucher-, Schuldnerberatung u.a.m. Die UPD muss daher in der Region bekannte und verankerte Beratungseinrichtungen vorhalten.

Die BAGP vermisst im Referentenentwurf zur UPD Stiftung einen klaren Auftrag zur Durchführung der neuen UPD durch die Maßgeblichen Patientenorganisationen. Die Politik verpasst aus unserer Sicht die Chance der Neugestaltung einer UPD, die am Beratungsbedarf der Patient*innen und Ratsuchenden ausgerichtet ist sowie regional verankert, leicht auffindbar und glaubwürdig ist.

Zur Sicherstellung eines nahtlosen Übergangs von der jetzigen UPD zu einer gemeinnützigen, patientenorientierten und unabhängigeren Patientenberatung werden Zusagen und Mittel zur Anschubfinanzierung für das Jahr 2023 benötigt, die im Referentenentwurf fehlen.

Fazit: Die vorgeschlagenen Regelungen zur Neuorganisation der Unabhängigen Patientenberatung bleiben im Referentenentwurf weit hinter dem Auftrag im Koalitionsvertrag zurück und müssen im Sinne der Bedarfe der Ratsuchenden nach unabhängiger, kompetenter und regional vernetzter Unterstützung dringend nachgebessert werden.

Ausblick: Die BAGP fordert schon lange die Gründung einer Patientenstiftung, die Patientenbelange wie Unabhängige Beratung, Beteiligung, Versorgung und Forschung aus Patientensicht unter einem Stiftungsdach fasst.

Die nunmehr vorgesehene UPD- Stiftung für die Unabhängige Patientenberatung Deutschland ist ein Anfang und muss über die nächsten Jahre sinnvoll ergänzt werden. Eine synergetische Weiterentwicklung der Beratungslandschaft im Sinne der Unterstützungsbedarfe der Menschen in den Regionen ist ebenfalls erforderlich. Der Stiftungszweck muss daher entsprechend offen formuliert werden.

Quelle: https://www.bagp.de/aktuell

Weitere Stellungnahmen unter:
https://www.vzbv.de/unabhaengige-patientenberatung
https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen
https://www.vdk.de/deutschland/pages/der_vdk/81684/stellungnahmen

Anlaufstelle für eine Unabhängige Patientenberatung in Nürnberg: 

Das Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V. übernahm vom Förderverein Unabhängige Patientenberatung (FUP), die PatientInnenstelle Nürnberg und sicherte somit das Überleben einer PatientInnenstelle in unserer Stadt. Der FUP war viele Jahre lang der Träger einer Regionalen Beratungsstelle Nürnberg der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland – UPD, wo Frau Strobel und Frau Dr. Ojewski als Beraterinnen bis Ende 2015 erfolgreich tätig waren. Ende 2015 musste dieses Angebot eingestellt werden, da es keine Fördermittel mehr für das Projekt der gemeinnützigen UPD-Gesellschafter VdK e.V., VuP e.V. und vzbv e.V. gab (siehe dazu auch die Informationen auf der Internetseite www.v-up.de des Verbundes unabhängige Patientenberatung VuP e.V.). Der Förderverein Unabhängige Patientenberatung FUP geriet in Not und stand ab 2016 in der Auflösungsphase.

Seit 2016 wird nun nach § 65b SGB V geförderte Patientenberatung durch den privaten Dienstleister Sanvartis GmbH vor allem als Call-Center betrieben. Der Anbieter der jetzigen UPD stand mehrmals wegen Veruntreuung der Fördersummen in Kritik. 

Das Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V. führt nun seit 2017 PatientInnenstelle Nürnberg ehrenamtlich fort und engagiert sich all die Jahre politisch für eine wirklich unabhängige und neutrale Patientenberatung nach 2023.

Frau Strobel und Frau Dr. Ojewski beantworten gern jeden Freitag von 11-14 Uhr alle Anfragen von Ratsuchenden telefonisch unter 0911-89 37 51 68

Persönliche Sprechstunden finden jeden Donnerstag von 14-16 Uhr statt. In Räumlichkeiten von Haus der Heimat e.V.
Imbuschstraße 1
90473 Nürnberg

NEU: Ab Januar 2023 bieten wir in Kooperation mit Stiftung Sozialidee, in der Südstadt, weitere Sprechstunden an. Sie finden uns 1-mal im Monat, freitags, von 11-13 Uhr, in der Peter-Henlein-Straße 10, 90443 Nürnberg.

Ihr Anliegen können Sie gern auch per E-Mail an die Beraterinnen der PatientInnenstelle Nürnberg unter gesundheitszentrum-nbg@web.de richten.

Jetzt erschienen: Neu-Auflage 2022 Patientenrechte & Ärztepflichten

Die Broschüre *Patientenrechte – Ärztepflichten wurde komplett überarbeitet und aktualisiert. Ein wesentlicher Anspruch dabei war u.a. sie noch verständlicher zu schreiben und zu gestalten.

Patient*innen müssen Ihre Rechte kennen, um sie durchsetzen zu können.
• Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Krankenakte?
• Worüber muss ich aufgeklärt werden? Gibt es ein Recht auf eine zweite Arztmeinung?
• Was kann ich tun, wenn bei der Behandlung etwas schiefgelaufen ist?
• Gibt es besondere Rechte für Menschen mit einer psychischen Erkrankung?

Diese und weitere Fragen greift die Broschüre laienverständlich auf und enthält wertvolle Praxistipps.

Obwohl seit nunmehr über 9 Jahren das Patientenrechte-Gesetz in Kraft ist, gibt es noch immer viele Probleme bei der Umsetzung im Patient*innenalltag. Gut informiert zu sein, ermöglicht Patient*innen eine aktivere Rolle im Arzt_Patient*in -Verhältnis und verhindert auch so manches Problem.

Die Broschüre kann ab sofort im Gesundheitsladen München unter mail@bagp.de oder Tel. 089 – 77 25 65 für vier Euro bezogen werden.

Sie ist kostenfrei herunterladbar und/oder lesbar über folgende Website:
https://www.gl-m.de/dex.php?id=65

Quelle: https://www.gl-m.de/index.php?id=3

Neues zu Gesundheitspolitik, -förderung und -prävention 

Karlsruhe stärkt Patientenrechte
(Urteil vom 21. Juni 2022 Bundesgerichtshof)

In Arzthaftungsprozessen dürfen Gerichte nicht einfach von der hypothetischen Zustimmung eines Patienten zu einem medizinischen Eingriff ausgehen. Um zu klären, ob er sich auch ohne ordnungsgemäße Aufklärung für die Behandlung entschieden hätte, müssen sie ihn persönlich anhören. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Die Verteilung der Beweislast im Arzthaftungsprozess macht es geschädigten Patientinnen und Patienten schwer, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen den Behandlungsfehler und die Kausalität zwischen dem Behandlungsfehler und dem erlittenen Gesundheitsschaden nachweisen. Bei Schäden infolge der Verletzung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten durch eine unzureichende ärztliche Aufklärung und damit fehlender Einwilligung in die Therapie kommt der fiktiven Einwilligung des Patienten besondere Bedeutung zu. Wird diese angenommen, liegt zwar ein Aufklärungsfehler vor. Aber der Betroffene kann weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld verlangen.

Ob Gerichte bei Aufklärungsfehlern von einer hypothetischen Einwilligung auch ohne persönliche Anhörung des Patienten ausgehen dürfen, hatte kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Ihm lag der Fall eines Mannes vor, der sich bei einem Augenarzt Ende 2016 für eine LASIK-Behandlung wegen Kurzsichtigkeit vorgestellt hatte. Bei diesem Eingriff wird mithilfe eines Lasers gezielt Gewebe im Inneren der Augenhornhaut abgetragen. Nachdem ihn der Augenarzt über die Risiken aufgeklärt hatte, erfolgte im Februar 2017 zunächst die LASIK-Laserbehandlung des rechten Auges unter Vollnarkose. Während der Operation kam es zu einem Kneifen des Auges, sodass der Laserschnitt verrutschte. Der Arzt brach die Behandlung ab und wählte anstatt dessen die sogenannte photoreaktive Excimer-Laserbehandlung (PRK), bei der feine Hornhautschichten an der Oberfläche abgetragen werden. Auch am linken Auge machte er von dieser Methode Gebrauch. Über die Risiken der PRK war der Patient nicht aufgeklärt worden. Im August 2017 führte der Arzt an dem rechten Auge eine Revisions-PRK durch. Der Patient litt anschließend an Sehstörungen und Augentrockenheit, die er auf die Eingriffe zurückführte.

Er verklagte den Augenarzt und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Das Landgericht wies seine Klage ab. Auch die beim Oberlandesgericht (OLG) eingelegte Berufung blieb erfolglos. Der Arzt könne sich auf eine hypothetische Einwilligung des Patienten berufen, weil dieser einen Entscheidungskonflikt nicht plausibel dargelegt habe. Seine Anhörung sei daher nicht erforderlich gewesen, urteilte das OLG und ließ eine Revision nicht zu. Daraufhin legte der Patient Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH ein – mit Erfolg. Die obersten Zivilrichter hoben die Entscheidung auf und verwiesen den Rechtsstreit an das OLG zur weiteren Prüfung zurück.

Die Annahme des OLG, dem Kläger stehe ein Anspruch aus Verletzung der Aufklärungspflicht nicht zu, verstoße gegen dessen Anspruch auf rechtliches Gehör (Artikel 103 Absatz 1 des Grundgesetzes). Mit Recht wende sich die Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Beurteilung des OLG, der Augenarzt könne sich auf eine hypothetische Einwilligung berufen. Das OLG hätte nicht ohne Anhörung des Patienten über das Bestehen eines Entscheidungskonflikts befinden dürfen.

Zwar könne sich bei nicht ausreichender Aufklärung ein Arzt darauf berufen, dass der Patient auch im Fall einer ordnungsgemäßen Aufklärung in die Behandlung eingewilligt hätte (Paragraf 630h Absatz 2 Satz 2 Bürgerliches Gesetzbuch). Dies aber müsse der Arzt nachweisen. Um den Anspruch von Patienten auf Aufklärung nicht zu unterlaufen, unterliege der ärztliche Nachweis strengen Anforderungen. Mache der Patient plausibel, er hätte bei ordnungsgemäßer Aufklärung vor einem echten Entscheidungskonflikt gestanden, läge die Beweislast bei dem sich auf die hypothetische Einwilligung berufenden Arzt. An die Pflicht des Patienten zur Substantiierung eines solchen Konflikts seien aber keine zu hohen Anforderungen zu stellen. Abzustellen sei auf dessen persönliche Entscheidungssituation. Was aus ärztlicher Sicht sinnvoll und erforderlich gewesen wäre und wie ein „vernünftiger Patient“ sich verhalten würde, sei hier grundsätzlich nicht entscheidend.

Feststellungen darüber, wie sich ein Patient bei ausreichender Aufklärung entschieden hätte, und ob er in einen Entscheidungskonflikt geraten wäre, dürften Gerichte grundsätzlich nicht ohne persönliche Anhörung des Patienten treffen. Durch die Anhörung werde vermieden, dass Richter vorschnell einen Entscheidungskonflikt verneinten, ohne die persönlichen, möglicherweise weniger naheliegenden oder als unvernünftig erscheinenden Erwägungen ausreichend in Betracht zu ziehen. Die Anhörung solle es ermöglichen, den Gründen für und gegen einen Entscheidungskonflikt durch Nachfragen nachzugehen und sachgerecht zu beurteilen.

Außerdem sei im vorliegenden Fall eine sichere Beurteilung der hypothetischen Entscheidungssituation ohne persönliche Anhörung des Patienten schon deshalb nicht ausnahmsweise möglich gewesen, weil die äußeren Umstände der Aufklärung und der tatsächlichen Entscheidungssituation strittig geblieben seien. Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass das OLG nach Anhörung des Patienten anders geurteilt hätte. Ferner lasse sich entgegen der Auffassung des OLG die Schadensursächlichkeit des Aufklärungsfehlers hinsichtlich des linken Auges nicht deshalb verneinen, dass die geltend gemachten Schäden sämtlich das rechte Auge beträfen. Zum einen habe der Patient in der Klageschrift dargelegt, dass beide Augen geschädigt seien. Zum anderen sei dem OLG aus dem Blick geraten, dass für eine wirksame Einwilligung des Patienten eine ordnungsgemäße Aufklärung vorliegen muss. Andernfalls wäre der Eingriff per se rechtswidrig.

Quelle:
https://www.gg-digital.de/2022/10/karlsruhe-staerkt-patientenrechte/index.html

Bundesärztekammer: Ärztliche Unabhängigkeit steht auf dem Spiel 

„Unser Gesundheitswesen gerät immer mehr in eine Schieflage. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Kommerzialisierung der Medizin, die von der Politik seit Jahrzehnten vorangetrieben wird. Wenn aber betriebswirtschaftliche Ziele in den Mittelpunkt rücken, steht die ärztliche Unabhängigkeit auf dem Spiel – und mit ihr die Sicherheit und das Wohl der Patientinnen und Patienten.“ Das erklärt Dr. Klaus Reinhardt, der Präsident der Bundesärztekammer (BÄK).

Selbstverständlich bestehe in einer als Solidargemeinschaft angelegten Krankenversicherung die Pflicht zu sparsamem Handeln, betont die BÄK. „Wenn aber die ökonomischen Bewertungskriterien eine Übergewichtung erhalten, so werden rein ökonomische Ziele sukzessive zu den neuen Zielen der Medizin“, heißt es weiter.

So setze das DRG-System (Diagnosis Related Groups) zur Krankenhausfinanzierung Anreize zur Fallzahlensteigerung, werte die Indikationsqualität ab und belohne Aktionismus. Verloren geht aus Sicht der BÄK dabei auch das Bewusstsein für die Möglichkeit, dass gutes ärztliches Handeln auch im Unterlassen bestehen kann. Reinhardt fordert aus diesem Grund, die Krankenhausfinanzierung umfassend zu reformieren. „Das Fallpauschalensystem ist gescheitert. Es führt zu einer grundlegenden Fehlsteuerung, weil es Krankenhäuser dazu motiviert, sich nach industriellen Gesichtspunkten zu organisieren. Wichtige Aspekte der ärztlichen Tätigkeit werden hingegen nicht honoriert, beispielsweise die Fürsorge für den Patienten.“ Daher sei es grundsätzlich zu begrüßen, dass die Bundesregierung eine Reform der Krankenhausfinanzierung plant.

Im vorgelegten Thesenpapier der BÄK findet sich eine Reihe von Vorschlägen, wie eine solche Reform aussehen könnte. Notwendig sei ein Finanzierungssystem, das Ärztinnen und Ärzte darin fördert, dem einzelnen Patienten gerecht zu werden. Die BÄK fordert außerdem, den tatsächlichen Personalbedarf realistisch zu messen und die Zuwendung zum Patienten in den Mittelpunkt zu rücken. Demgegenüber müssten die bisherigen quantitativen Vergütungsmerkmale zurücktreten.

„Krankenhäuser und ambulante Praxen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge und müssen so betrieben werden, dass ihre Orientierung am Patientenwohl erkennbar wird und erhalten bleibt“, mahnt die BÄK. Hierfür müsse die Unabhängigkeit der Therapieentscheidung geschützt und eine Ausrichtung ärztlicher Entscheidungen auf betriebswirtschaftliche Kennziffern verhindert werden.

Quelle: https://www.bundesaerztekammer.de/presse/aktuelles/detail/reinhardt-aerztliche-unabhaengigkeit-steht-auf-dem-spiel

Bayerns Gesundheitsminister Holetschek:
Ärztemangel – Neue Handlungsoptionen für Kassenärztliche Vereinigungen können flächendeckende Versorgung sichern

Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek setzt sich dafür ein, dass Kassenärztliche Vereinigungen (KV) künftig auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ) selbstständig gründen und betreiben können.

Holetschek sagte Ende September: „Um weiterhin überall in Bayern eine flächendeckende ambulante ärztliche Versorgung zu gewährleisten, müssen wir neue Wege einschlagen. Dazu gehört auch, die Handlungsmöglichkeiten für Kassenärztliche Vereinigungen zu erweitern. Der Bundesrat hat einen entsprechenden Vorschlag gemacht. Das ist ein wichtiger Schritt. Es bleibt nun abzuwarten, ob dies von der Bundesregierung und dem Bundestag bei den weiteren Gesetzesberatungen aufgegriffen wird – zuletzt waren die gesundheitspolitischen Entscheidung der Bundesregierung ja mehr als enttäuschend.“

Auch wenn die Versorgungslage in Bayern insgesamt noch gut ist, gibt es aktuell bereits rund 530 offene Arztstellen, davon 400 bei der hausärztlichen und 130 bei der fachärztlichen Versorgung. Zudem drängen immer mehr investorenbetriebene Medizinische Versorgungszentren (iMVZ) auf den Markt, welche sich vor allem in städtischen Ballungsräumen konzentrieren und damit eine flächendeckende
Versorgung gefährden.

Holetschek betonte: „Diese Entwicklungen sehe ich mit Sorge. Wir müssen mehr Ärztinnen und Ärzte für eine Niederlassung gewinnen. Ich begrüße daher ausdrücklich die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB), künftig sogenannte Fahrschulpraxen zu gründen und zu betreiben.“ Darin sollen Ärztinnen und Ärzte angestellt werden können, um sich an die Tätigkeit im ambulanten Bereich herantasten und auf eine eigenständige Niederlassung vorbereiten zu können. Die Anstellung bei der KV soll dabei stets verbunden sein mit dem Angebot, die Praxis ab einem gewissen Zeitpunkt übernehmen zu können. Der Minister erläuterte: „Damit wird für Medizinerinnen und Mediziner, die zunächst den Aufbau einer eigenen Arztpraxis scheuen, eine attraktive Alternative zu einer
Tätigkeit in einem iMVZ geboten.“

Holetschek forderte: „Die Bundesregierung muss zudem endlich die weitere Regulierung von iMVZ auf die politische Agenda heben und die bundesrechtlichen Regelungen auf den Prüfstand stellen. Es muss sichergestellt sein, dass die Versorgungssicherheit im Mittelpunkt steht, nicht das finanzielle Interesse von Investoren.“

Holetschek sagte weiter: „Nach einem aktuellen Rechtsgutachten des Bayerischen Gesundheitsministeriums hat die KVB schon nach geltendem Recht Spielräume für die Gründung ärztlicher Einrichtungen, beispielsweise wenn eine Unterversorgung droht, weil demnächst mehrere Ärzte in den Ruhestand treten. Frühzeitige Handlungsoptionen sind der Schlüssel, um eine gute ärztliche Versorgung dauerhaft aufrecht zu erhalten. Dafür setze ich mich weiterhin ein.“

Quelle:
https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-neue-handlungsoptionen-fuer-kassenaerztliche-vereinigungen-koennen/

Gemeinsamer Bundesausschuss stellt Details zu 12-wöchiger Verordnungsmöglichkeit bei Heilmitteln klar

Mit seinen aktuellen Änderungen der Heilmittel-Richtlinie stellt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sicher, dass bei einem langfristigen Heilmittelbedarf und bei Diagnosen, die einen besonderen Versorgungsbedarf entsprechend den Rahmenvorgaben von GKV-Spitzenverband und Kassenärztlicher Bundesvereinigung zur Wirtschaftlichkeitsprüfung gemäß § 106b Absatz 2 SGB V begründen, nur alle 12 Wochen eine erneute Verordnung und eine ärztliche medizinische Kontrolle erforderlich sind.

So kann in beiden Fällen die im Heilmittelkatalog je Verordnung angegebene Höchstmenge – in der Regel sechs bis zehn Behandlungseinheiten – ausdrücklich überschritten werden. Die orientierende Behandlungsmenge ist nicht zu berücksichtigen.

Eine Verordnung von notwendigen Heilmitteln für eine Behandlungsdauer von bis zu 12 Wochen kann für alle ICD-10-Codes, die in Verbindung mit der entsprechenden Diagnosegruppe einen besonderen Verordnungsbedarf nach § 106b Absatz 2 Satz 4 SGB V begründen, ausgestellt werden. Hinweise zu Akutereignissen oder weitere medizinische Spezifikationen sind für die Ausstellung einer Heilmittelverordnung für einen Zeitraum von 12 Wochen nicht bindend.

Einzige Ausnahme stellen hier ICD-10-Codes dar, bei denen ein Mindest- oder Höchstalter vereinbart ist. In diesen Fällen ist eine Verordnung für einen Zeitraum von 12 Wochen nur möglich, wenn sich die Patientin oder der Patient in der angegebenen Altersspanne befindet. Folglich ist alleinig das Alterskriterium zu beachten.

Quelle:
https://www.g-ba.de/service/fachnews/227/

Alles rund um Corona

 

Corona-KiTa-Studie: „Kitas waren nie Treiber der Pandemie“

Die Corona-KiTa-Studie wurde von Mitte 2020 bis Ende 2022 gemeinsam vom Deutschen Jugendinstitut (DJI) und dem Robert Koch-Institut (RKI) durchgeführt und vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gefördert.

Zentrale Forschungsfragen betrafen zum einen die besonderen organisatorischen, pädagogischen und hygienischen Herausforderungen, die Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen (KiTas) während der Pandemie bewältigen mussten, sowie die praktische Umsetzung von Eindämmungsmaßnahmen in KiTas. Zum anderen wurde die Rolle von KiTa-Kindern im Pandemiegeschehen untersucht. Dazu gehörte die Analyse von Erkrankungshäufigkeiten und -risiken für alle Beteiligten im KiTa-Bereich beziehungsweise in den entsprechenden Altersgruppen sowie die Untersuchung von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Kindertageseinrichtungen.

In der zweiten Projektphase, die sich über das Jahr 2022 erstreckte, ging es zusätzlich darum, Unterstützungsbedarfe von Familien und Kindertageseinrichtungen und die mittelfristigen Folgen der Pandemie (z.B. Entwicklungsschwierigkeiten bei Kindern, Post-COVID-Symptome) zu untersuchen.

Am Mittwoch, den 2. November 2022, hat Bundesgesundheitsminister Lauterbach zugegeben, dass die Schließung von Kitas „nicht notwendig“ gewesen sei, da Kitakinder (unter 5-jährige) nie Treiber der Pandemie waren. Das sind die Ergebnisse dieser Studie. Die Inzidenz war in dieser Altersgruppe seit Beginn der Pandemie konstant niedrig.

Und Bildungsministerin Karin Prien ergänzt: „Kinder haben in der Pandemie bereits erheblich gelitten – oft weniger am Virus selbst als an den Folgen der Eindämmungsmaßnahmen. Besonders erschreckt mich, dass ausgerechnet sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche besonders stark betroffen sind und so viele Kinder und Jugendliche psychische Belastungen zeigen.“

Die Corona-Kita-Studie zeigt einige Anhaltspunkte auf: verringerte sprachliche, motorische und sozio-emotionale Entwicklung sowie vermehrte psychosoziale Belastungen. Bei älteren Kindern und Jugendlichen ist inzwischen eine massive Zunahme an psychischen Störungen messbar.

Die Kurzfassung der Studienergebnisse finden Sie im Anhang des Newsletters oder unter https://corona-kita-studie.de/aktuelles/abschlussbericht-der-corona-kita-studie-liegt-vor

Quelle:
https://corona-kita-studie.de/aktuelles/abschlussbericht-der-corona-kita-studie-liegt-vor

https://individuelle-impfentscheidung.de/aktuelles/detail/kitas-waren-nie-treiber-der-pandemie.html

Corona-Sonderregelung: Telefonische Krankschreibung bei leichten Atemwegserkrankungen weiter bis Ende März 2023 möglich

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert. Ohne diesen Beschluss wäre die Sonderregelung zur Bescheinigung einer Arbeitsunfähigkeit zum 30. November 2022 ausgelaufen.

Nun gilt weiterhin: Versicherte, die aufgrund einer leichten Atemwegserkrankung arbeitsunfähig sind, können nach telefonischer Anamnese bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte befragen die Patientin oder den Patienten dabei am Telefon zu ihren Beschwerden und bescheinigen dann gegebenenfalls die Arbeitsunfähigkeit. Eine Verlängerung der Krankschreibung auf telefonischem Wege ist einmalig für weitere 7 Kalendertage möglich.

Der Beschluss tritt nach Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit und Veröffentlichung im Bundesanzeiger mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 in Kraft.

Quelle: https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1083/

Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat die entsprechende Verordnung bis zum 31. Januar 2023 verlängert.

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/gestzliche-neuregelungen-oktober-2130032

Mehr zum Zentrum für Gesundheitsförderung e.V.:

Das Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V. ist ein seit 2017 eingetragener Verein. Wir unterstützen durch unsere Arbeit das öffentliche Gesundheitswesen, die öffentliche Gesundheitspflege sowie die Volksbildung. Wir richten uns insbesondere, aber nicht ausschließlich, an Menschen in schwierigen Lebenslagen. Wir stärken Selbstverantwortung, Gesundheitskompetenz und Entscheidungsfähigkeit einzelner. Wir bieten Hilfe zur Selbsthilfe. Unser Angebot richtet sich an alle Bevölkerungsgruppen, unabhängig von ethnischer Herkunft, religiöser und nicht religiöser Orientierung, sexueller Identität, Weltanschauung und sozialer Herkunft.

Das Zentrum für Gesundheitsförderung Nürnberg e.V. führt die PatientInnenberatungsstelle Nürnberg seit 2017 ehrenamtlich fort.

Eine telefonische Beratung findet jeden Freitag von 11:00 bis 14:00 Uhr für alle Ratsuchenden statt.
Tel.: 0911-89 37 51 68

консультация для пациента на немецком и русском языках в пятницу с 11:00 до 14:00.
Телефон: 0911- 89 37 51 68

Eine persönliche Sprechstunde findet jeden Donnerstag von 14.00 bis 16.00 Uhr im Haus der Heimat e.V. (Imbuschstr. 1 in 90473 Nürnberg / Langwasser) statt.

NEU: Ab Januar 2023 bieten wir in Kooperation mit der Stiftung Sozialidee eine weitere Sprechstunde in der Südstadt an. Sie finden uns dann einmal im Monat freitags, von 11.00 bis 13.00 Uhr, in der Peter-Henlein-Straße 10 in 90443 Nürnberg.

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Unabhängig davon können Sie Ihr Anliegen auch gerne per E-Mail an die Beraterinnen der PatientInnenberatungsstelle Nürnberg unter gesundheitszentrum-nbg@web.de richten.

Alle unsere Beratungen sind vertraulich und kostenlos.

Die nächste Mitgliederversammlung findet am Samstag, den 10.12.2022 von 11.00 bis 12.30 Uhr im Haus der Heimat, Imbuschstraße 1 in Nürnberg / Langwasser statt. Es erfolgt eine herzliche Einladung an all unsere Mitglieder!

ZGN-Berichte & Rückblicke

 

 

„Nichts heilt besser als Mutter Natur!“

Kräuterführung im Hainberg Gebersdorf mit Kräuterpädagogin Elisabeth Wurzer

Bericht: Natalya Adah 

Der Naturschutzgebiet Hainberg liegt im Südwesten Nürnbergs und ist für seine zahlreich erhaltenen Pflanzen- und Tierarten bekannt. Genau aus dem Grund fand hier im Juli 2022 für Mitglieder des Zentrums für die Gesundheitsförderung Nürnberg e.V. eine Kräuterführung statt.

Ist man mit der Kräuterpädagogin Elisabeth Wurzer unterwegs, bekommt man das Gefühl, dass diese zierliche Frau dich wie eine Zauberin in die Welt von Kräutergeistern einweiht. Sie kennt nicht nur jede einheimische Pflanze nach dem Aussehen, sondern auch deren Eigenschaften, Heilkräfte und Wirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Natürlich weiß sie auch, wie man sie richtig verarbeitet, damit man selbst eine Heiltinktur oder einfach ein Wildkräutergericht herstellen kann.

Die Heilkraft der Pflanzen war bereits unseren Vorfahren in der Steinzeit bekannt. So wurden z.B. bei der bekannten Gletschermumie „Ötzi“ Birkenporlinge gefunden, die er anscheinend wegen ihren antibakteriellen Wirkung mit sich trug. Auch im antiken Griechenland wurden therapeutische Eigenschaften von Kräutern analysiert. Der griechische Arzt Pedanios Dioskurides hat bereits im 1. Jahrhundert in seinem Werk „De materia medica“ die medizinische Wirksamkeit und Anwendungsgebiete von mehr als 800 Heilpflanzen beschrieben.

Besonders interessant für uns Laien sind eher die Heilkräuter, die in unserer Umgebung in Wiesen und Wäldern wachsen und für die meisten Stadtbewohner leicht zu finden sind. Elisabeth Wurzer hat uns einige davon bei der Kräuterführung vorgestellt und wir möchten hier gerne ihre Information auch weitergeben.

Gewöhnlicher Beifuß

Die Pflanze wird von Juli bis Oktober gesammelt. Es werden die oberen Spitzen ohne Stiele abgeschnitten und ca. 3-5 Tage getrocknet. Danach wird ¾ einer Glasflasche mit der kleingeschnittenen Pflanze gefüllt und mit z.B. Wodka oder einem guten Öl bis zur Oberkante übergossen. Diese Mischung wird für ca. 6 Wochen stehengelassen, danach die Pflanzenreste ab gesiebt. 15 Tropfen der Tinktur können nun mit Wasser verdünnt und gegen Magen- oder Lungenbeschwerden eingenommen werden. Auch bei Frauenbeschwerden bringt der Beifußtee Erleichterung. Bei Venenbeschwerden oder müden Beinen wird das Beifußöl in die Beine eingerieben. Der Beifuß ist auch gegen Parasiten im Darm wirksam. Beim Kochen passt der Beifuß als Gewürzkraut zu den fetten Gerichten, wie z.B. Braten jeder Art gut. (Bild: Adah)

Gewöhnliche Eselsdistel

Die Eselsdistel wird zu Beginn der Blüte gesammelt, benutzt werden die Blüten mit den Stielen. Die Pflanzenteile können an einem lichtgeschützten Raum zunächst für einige Tage getrocknet werden. Am besten bereitet man eine Essigtinktur aus den getrockneten Blüten: 3/4 der Flasche wird mit der Pflanze gefüllt und mit dem Essig bis zur Oberkante übergossen. Nach 6 Wochen Stehzeit werden wieder die restlichen Pflanzenteile ab gesiebt. Die Tinktur kann man nun verdünnt mit Wasser oder auch als Vinaigrette im Salat verwenden. Die Eselsdistel reinigt die Leber, unterstützt die Nierenfunktion sowie hilft bei Herzrhythmusstörungen. Verschiedene Studien weisen auf die Anti-Tumor-Wirkung der Eselsdistel hin. (Bild: Adah)

Weißdorn

In der Naturheilkunde werden Beeren, Blüten und Blätter des Weißdornes verwendet. Die Blüten werden im Mai und Juni gesammelt, die Früchte im August und September. Die Beeren sind reich an Vitamin C und Magnesium. Die Pflanze stärkt das Herz, wirkt gut gegen hohen Blutdruck, hat eine allgemein beruhigende Wirkung und hilft so auch gegen Schlafstörungen. Die Blüten und Blätter können frisch und getrocknet als Tee verwendet werden. 1 EL Blüten und Blätter werden dabei mit 250 ml kochendem Wasser übergossen und 5-10 Minuten abgedeckt stehengelassen. Man kann auch den Tee aus getrockneten Weißdornbeeren vorbereiten. In einer Thermoskanne 1 EL Beeren mit 250 ml heißem Wasser übergießen und über Nacht ziehen lassen. (Bild: pixabay)

Weitere Informationen über die Wildkräuterführungen von Elisabeth Wurzer finden Sie unter www.unkrautliesl.de.

 

* * *

Heilkräuter der Natur

Ein Gedicht von Johann Forster (Quelle: www.gedichte-oase.de)

„Beim Nachbarn in der Trockenkammer
vergilbt, im Dachgeschoss, es ist ein Jammer
kaum lesbar, fand ich eine Kräuterfibel
mit dem Namen „Kräuterbibel“.

Wundersam und Hexen ähnlich
fand ich Kräuternamen ungewöhnlich,
müssen dort seit Jahrhunderten stehn
hört mal zu, jetzt ganz angenehm:

Brennnesseln und Ehrenpreis
werden als Tee getrunken immer heiß,
aus Pestwurz und Hirtentäschel
macht man Essenz zum Füße waschen.

Den Frauenmantel liebt Marie,
Goldrutentee trinkt man bei Wehweh,
Männertreu braucht der brave Mann
Löwenzahn ersetzt den Zahnarzt dann.

Zinnkraut, Kapuzinerkresse, Käsepappel
gegen Entzündung wahre Wunderwaffen,
Knöterich, Liebstöckel, Bibernelle
sind als Heilpflanzen schnell zu Stelle.

Dem Johannis- und Tausendgüldenkraut,
die Oma zeitlebens hat vertraut,
das Labkraut wirkt auch auf der Haut,
Spitzwegerich ist für den kranken Mund
die Schafgarbe macht dich schnell gesund.

Die Kräuter können Heilung bringen,
du musst den Tee nur regelmäßig trinken,
ich selbst nehm von jedem einen Büschel täglich,
seitdem sind Schmerzen sehr erträglich.

Glaub an die Heilkraft nur,
vergiss die Chemie pur,
mach auch eine Kräuterkur.
Nichts heilt besser als Mutter Natur!“

Wir planen auch im Jahr 2023 eine weitere Kräuterführung mit Elisabeth Wurzer. Weitere Informationen folgen rechtzeitig. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme – es wird sich lohnen!

Herzlichen Dank an Natalya Adah für diesen schönen Erfahrungsbericht!

Und zu guter Letzt

Vielleicht kennen auch Sie in Ihrem persönlichen Umfeld Menschen, die sich gerne für eine unabhängige Patientenberatung einsetzen. Wir würden uns freuen, noch mehr Förderer und ehrenamtlich Engagierte zu finden, um gemeinsam unsere Vereinsbasis sowie Angebote zu verstärken.

Wenn Sie keinen Newsletter mehr erhalten möchten, benutzen Sie bitte die Antwort-Funktion Ihres E-Mail-Programmes. Wir werden Ihre Adresse in unserem Verteiler identifizieren und löschen.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung, Ihre Mitwirkung, Ihre Ideen und Ihr Interesse an unserer Vereinsarbeit in 2022! Gemeinsam haben wir viel geschafft.

Auch für das Jahr 2023 haben wir uns viel vorgenommen – die Neugestaltung der UPD wird weitere Konturen annehmen und wir werden uns weiterhin für eine unabhängige PatientenInnenberatungsstelle in Nürnberg einsetzen. Wir freuen uns, wenn Sie uns auch hierbei wieder tatkräftig unterstützen werden.

„Große Ziele erreicht man, indem man viele kleine Schritte geht!“

Nun wünschen wir aber erstmal eine geruhsame, besinnliche Vorweihnachtszeit, schöne Feiertage im Rahmen Ihrer Lieben und einen gelingenden Start in ein hoffentlich friedvolles Jahr 2023!

Freundliche Grüße

Oxana Strobel      Daniela Dienstbach      Ali Vasihov

 

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