SCHULUNTERRICHT IN DER ERSTEN MAIWOCHE

SCHULUNTERRICHT IN DER ERSTEN MAIWOCHE

Nürnberg – Für die Stadt Nürnberg hat das Robert Koch-Institut (RKI) am heutigen Freitag, 30. April 2021, einen Inzidenzwert von 186,4 veröffentlicht. Für die Nürnberger Schulen bedeutet dies großteils weiterhin Distanzunterricht. Lediglich die Schülerinnen und Schülern der Abschlussklassen sowie der 4. und 11. Jahrgangsstufe sind im Wechselunterricht. Alle anderen Lernenden erhalten weiterhin aufgrund des Sieben-Tages-Inzidenzwertes von über 100 in Nürnberg Distanzunterricht.

Aufgrund der Änderung des 4. Bevölkerungsschutzgesetzes („Bundesnotbremse“) wird die bisherige Stichtagsregelung aufgehoben. Damit ist allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche nicht mehr maßgeblich.

Überschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag in Kraft. Beispiel: Überschreitung des Schwellenwerts von 100 am Sonntag, Montag und Dienstag heißt Distanzunterricht (mit Ausnahme der Abschlussklassen sowie 4. und 11. Jahrgangsstufe) ab Donnerstag.

Unterschreitet in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an fünf aufeinander folgenden Tagen die vom RKI im Internet veröffentlichte Sieben-Tage-Inzidenz den für die Regelung maßgeblichen Schwellenwert, so treten dort die entsprechenden Maßnahmen ab dem übernächsten darauf folgenden Tag außer Kraft. Beispiel: Unterschreiten des Schwellenwerts von 100 am Samstag, Sonntag, Montag, Dienstag und Mittwoch heißt Wechsel- beziehungsweise Präsenzunterricht mit Mindestabstand für alle Jahrgangsstufen ab Freitag.

Somit ist künftig nicht ausgeschlossen, dass ein Wechsel zwischen den verschiedenen Unterrichtsformen auch während der Unterrichtswoche erfolgt. Die zuständige Kreisverwaltungsbehörde hat unverzüglich amtlich bekanntzumachen, sobald ein relevanter Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen über- oder an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschritten wurde. Die Schulen werden dann umgehend über die Konsequenzen informiert.

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