Berlin – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 4. August 2022 die bundesweite Sonderregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit im Zusammenhang mit der COVID-19-Epidemie wieder in Kraft gesetzt, nachdem diese zum 31. Mai 2022 zunächst – gegen das Votum der Patientenvertretung – nicht erneut verlängert worden war.
Die Sonderregelung ermöglicht die telefonische Krankschreibung für Patientinnen und Patienten mit leichteren Atemwegserkrankungen für bis zu 7 Kalendertage. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.
In den letzten Wochen sind die Infektionszahlen in allen Bundesländern erheblich angestiegen. Vor diesem Hintergrund und der gleichzeitig in den kommenden Monaten bevorstehenden Erkältungs- und Grippesaison ist es notwendig, das Aufsuchen von Arztpraxen aufgrund von leichten Erkrankungen der oberen Atemwege zu vermeiden. Der aktuelle Beschluss ermöglicht erneut die telefonische Krankschreibung, befristet bis zum 30.11.2022.
„Die Patientenvertretung hat sich immer klar für eine Fortführung der telefonischen Krankschreibung ausgesprochen, umso mehr freuen wir uns über diesen Beschluss“, so Marion Rink, Sprecherin der Patientenvertretung im fachlich zuständigen Unterausschuss Veranlasste Leistungen. Die Patientenvertretung setzt sich allerdings für eine dauerhafte Regelung ein, zu der im G-BA auch gerade ein Beratungsverfahren durchgeführt wird. Insbesondere Menschen, die unter einer Immunschwäche leiden oder Immunsuppressiva einnehmen, sollten regelhaft die Möglichkeit haben, sich vor einer Ansteckung in einer Arztpraxis zu schützen. Ferner sorgt die telefonische Krankschreibung ebenfalls dafür, die Arbeitsausfälle wegen Verbreitung der entsprechenden Infektionen im Gesundheitssystem zu minimieren und entlastet zudem die Arztpraxen.
Auch dies ist für Patientinnen und Patienten von großer Bedeutung, da sie auf ein funktionierendes Gesundheitssystem angewiesen sind.
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