KEINE MASKENPFLICHT MEHR IM FREIEN AN SCHULEN UND KITAS

KEINE MASKENPFLICHT MEHR IM FREIEN AN SCHULEN UND KITAS

An den Nürnberger Schulen kann ab sofort auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung beziehungsweise eines Mund-Nasen-Schutzes im Freien, etwa auf dem Pausenhof, verzichtet werden. Dies gilt nach entsprechenden Beratungen im Ministerrat des Freistaats Bayern vom 15. Juni 2021 bezüglich der Maskenpflicht an Schulen in Bayern, unabhängig von der Inzidenz, seit dem heutigen Mittwoch, 16. Juni. Im Übrigen gelten die bisherigen Regelungen unverändert fort.

Die Maskenpflicht umfasst – neben dem Klassenzimmer – auch alle Räume und Begegnungsflächen im Schulgebäude, also Unterrichtsräume, Fachräume, Lehrerzimmer, Turnhallen, Flure, Gänge, Treppenhäuser, Sanitäranlagen, den Pausenverkauf, die Mensa, Pausen in Innenräumen und im Verwaltungsbereich. Sie gilt auch während schulischer Abschlussprüfungen. Zur Nahrungsaufnahme, insbesondere in den Pausenzeiten, können alle Personen ihre Mund-Nasen-Bedeckung abnehmen; Schülerinnen und Schüler müssen Tragepausen/Erholungsphasen gestattet werden. Auch während einer effizienten Stoßlüftung des Klassen- beziehungsweise Aufenthaltsraums können Schülerinnen und Schüler die Bedeckung am Platz abnehmen. Für Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler ab der 5. Jahrgangsstufe besteht auf dem gesamten Schulgelände, also einschließlich Unterrichtsräumen und Lehrerzimmer, die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske (der sogenannten OP-Maske).

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 bis 4 können zwar wie bisher die sogenannten Alltags- oder Community-Masken im Schulgebäude nutzen, das Gesundheitsministerium empfiehlt jedoch auch für sie das Tragen medizinischer Masken (OP-Masken).

FFP2-Masken können Lehrkräfte, sonstiges schulisches Personal und Schülerinnen und Schüler ab 15 Jahren auf dem Schulgelände auf freiwilliger Basis tragen.

Kindertagesstätten
Analog zu den Schulen gilt in den Außenbereichen der Kitas und Tagespflegestellen seit dem heutigen Mittwoch für Kinder und Beschäftigte keine Maskenpflicht mehr. Kann der Mindestabstand von 1,5 Metern durch die Beschäftigten nicht eingehalten werden, so müssen sie in dieser Situation auch künftig eine Maske tragen.

Ab Montag, 21. Juni, gelten für die Kindertagesbetreuung neue Grenzwerte. Der Grenzwert für den Regelbetrieb für Kindertageseinrichtungen (Krippe, Kindergarten und Kinderhorte) wird von 50 auf 100 angehoben. Es gelten dann folgende Regelungen: Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 0 bis 100 kann die Kindertagesbetreuung im Regelbetrieb stattfinden, das heißt, auch offene Konzepte sind möglich. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz zwischen 100 und 165 ist die Kindertagesbetreuung nur im eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Es müssen feste Gruppen gebildet werden. Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 165 ist nur eine Notbetreuung zulässig.

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