CORONA-MAßNAHMEN: ÄNDERUNGEN AB 3. APRIL IN BAYERN

Am 2. April läuft die Übergangsfrist für die bislang gültigen Schutzmaßnahmen gegen Covid-19 in Bayern aus. Das Bayerische Kabinett hat am 29.03.2022 eine neue Regelung beschlossen, die ab dem 3. April 2022 in Bayern gilt. Die Maskenpflicht in Innenräumen entfällt vielerorts, auch die 2G- und 3G-Regelungen laufen aus. Die Änderungen im Überblick.

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