BAYERN: ANERKENNUNG PÄDAGOGISCHER ABSCHLÜSSE AUS DEM AUSLAND KOMPLETT ONLINE MÖGLICH

BAYERN: ANERKENNUNG PÄDAGOGISCHER ABSCHLÜSSE AUS DEM AUSLAND KOMPLETT ONLINE MÖGLICH

Die in Würzburg ansässige Anerkennungsstelle für Sozial- und Kindheitspädagogen in der Landesbehörde Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) bietet seit Januar 2021 einen Onlineantrag an.

„Damit ist die Beantragung der staatlichen Anerkennung für Sozial- und Kindheitspädagogen mit ausländischem Abschluss nun bequem weltweit möglich. Ergänzt wird dieser neue und sehr bürgerfreundliche Service durch unseren digitalen Anerkennungslotsen“, erläutert Waltraud Asbahr, Leiterin der Regionalstelle Unterfranken des ZBFS, bei der die bayernweit zuständige Anerkennungsstelle angesiedelt ist.

„Der Anerkennungslotse unterstützt die Beratungssuchenden und unterbreitet konkrete Vorschläge für die nächsten Schritte: Entweder führt er zum Onlineantrag oder er empfiehlt eine passende Beratungsstelle, wenn die Voraussetzungen für die staatliche Anerkennung nicht vorliegen“, ergänzt Dr. Norbert Kollmer, Präsident des ZBFS.

Voraussetzung für die Anerkennung ist ein Hochschulabschluss im Bereich Sozialpädagogik oder Kindheitspädagogik. Außerdem müssen die Antragsteller im Ausbildungsstaat zur Ausübung des entsprechenden Berufes berechtigt sein.

Liegen zwischen den im Ausland vermittelten Fähigkeiten und Kenntnissen und einem vergleichbaren Studiengang an einer bayerischen Hochschule wesentliche Unterschiede vor, können diese in einem Anpassungslehrgang an Katholischen Stiftungshochschule München ausgeglichen werden.
Weitere Informationen zur Arbeit der Anerkennungsstelle im ZBFS finden Sie
unter www.zbfs.bayern.de/familie/berufsabschluss .

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