Informationen rund um Corona

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STIKO empfiehlt Drittimpfung für über 70-Jährige
Booster auch für medizinisches Personal sinnvoll

Menschen ab 70 Jahren sowie medizinisches Personal sollten eine COVID-19-Auffrischimpfung erhalten. Dafür hat sich nun die Ständige Impfkommission (STIKO) ausgesprochen. Die Empfehlung gilt ebenso für die Bewohner und das Personal in Pflegeeinrichtungen. Zudem rät die STIKO allen Personen, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden, zu einer zusätzlichen mRNA-Impfstoffdosis. Die Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der Impfschutz nach einer zweimaligen Corona-Grundimmunisierung mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlasse.

In höherem Alter sei das Risiko von sogenannten Impfdurchbrüchen, also einer Infektion trotz vollständiger Impfung, zudem noch höher. Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfdosen werden in Deutschland nach Erkenntnis der STIKO die meisten COVID-19-Impfdurchbrüche bei Personen beobachtet, die mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft wurden. Deshalb empfiehlt die STIKO, eine Impfung mit dem COVID-19 Vakzin Janssen bereits ab vier Wochen mit einer Dosis eines mRNA-Impfstoffes zu ergänzen. Für Menschen mit einer Immundefizienz hatte die STIKO bereits eine Empfehlung zu einer Auffrischimpfung ausgesprochen und veröffentlicht. Zum Personenkreis gehören unter anderem Krebspatienten unter aktiver Chemotherapie oder Patienten mit einer chronischen Niereninsuffizienz.

Mehrere Bundesländer haben bereits vor Wochen damit begonnen, vor allem Älteren sowie Angehörige von Risikogruppen eine dritte Impfung anzubieten – auch ohne die bislang fehlende Empfehlung der STIKO. Knapp 1,1 Million Menschen in Deutschland haben die dritte Impfung bereits erhalten.

 

Quelle: www.rki.de

STIKO zum mRNA-Impfstoff bei Personen unter 30 Jahren

Die STIKO aktualisiert ihre COVID-19-Impfempfehlung und empfiehlt, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty zu impfen – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

Auf Grundlage neuer Sicherheitsdaten des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und weiterer internationaler Daten hat die STIKO ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert und empfiehlt, Personen unter 30 Jahren ausschließlich mit dem Impfstoff Comirnaty zu impfen. Diese Empfehlung gilt sowohl für die Grundimmunisierung als auch für mögliche Auffrischimpfungen. Auch wenn zuvor ein anderer Impfstoff verwendet wurde, sollen die weiteren Impfungen mit Comirnaty erfolgen. Wenngleich bezüglich der Impfung von Schwangeren keine vergleichenden Sicherheitsdaten für Comirnaty und Spikevax vorliegen, empfiehlt die STIKO, dass Schwangeren unabhängig vom Alter bei einer COVID-19-Impfung Comirnaty angeboten werden soll.

Seit Einführung der COVID-19-Impfung mit den mRNA-Impfstoffen Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna) ist bekannt, dass nach Verabreichung dieser Impfstoffe in seltenen Fällen Herzmuskel- und/oder Herzbeutelentzündungen (Myokarditis und Perikarditis) bei jüngeren Personen auftreten. Aktuelle Meldeanalysen zeigen, dass Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen bei Jungen und jungen Männern sowie bei Mädchen und jungen Frauen unter 30 Jahren nach der Impfung mit Spikevax häufiger beobachtet wurden als nach der Impfung mit Comirnaty. Für Menschen ab 30 Jahren besteht nach der Impfung mit Spikevax kein erhöhtes Risiko für eine Herzmuskelentzündung und Herzbeutelentzündung.  

Nach den bisher vorliegenden Sicherheitsberichten ist der akute Verlauf von impfstoffbedingten Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen überwiegend mild. Das PEI beobachtet die Datenlage fortlaufend und informiert in seinen Sicherheitsberichten über alle in Deutschland gemeldeten Verdachtsfälle von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach COVID-19-Impfung

Der Beschlussentwurf mit dazugehöriger wissenschaftlicher Begründung ist in dem vorgeschriebenen Stellungnahmeverfahren an die Bundesländer und die beteiligten Fachkreise gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die endgültige Empfehlung der STIKO für die ausschließliche Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty bei unter 30-Jährigen erscheint zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.

Quelle:
https://www.rki.de/DE/Content/Kommissionen/STIKO/Empfehlungen/PM_2021-11-10.html;jsessionid=7D66548EEC24F845DBEE713C130FA980.internet092

Corona-Sonderregelung: Arbeitsunfähigkeitsrichtlinie

Befristet bis 31. Dezember 2021 können Patientinnen und Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen.

Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Krankenhausärztinnen und -ärzte können im Rahmen des Entlassmanagements eine Arbeitsunfähigkeit für eine Dauer von bis 14 Kalendertagen nach Entlassung aus dem Krankenhaus bescheinigen. Die Regelung tritt nach § 9 Absatz 1 der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung am 31. Mai 2022 außer Kraft.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#arbeitsunfahigkeits-richtlinie

Corona-Sonderregelung: Heilmittelrichtlinie

Vorerst befristet bis zum 31. Dezember 2021 gilt zudem die Hilfsmittel-Richtlinie. Ärztinnen und Ärzte können Folgeverordnungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel auch nach telefonischer Anamnese ausstellen. Die Verordnung kann postalisch an die Versicherte oder den Versicherten übermittelt werden.

Quelle: https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/#hilfsmittel-richtlinie

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